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Akkreditierungsbestimmungen

Allgemeines

  • Eine Akkreditierung wird ausschließlich Fotograf:innen, Videograf:innen, Journalist:innen, Content Creator:innen sowie Filmteams gewährt, die im Auftrag eines anerkannten Medienunternehmens (Print und/oder digital) tätig sind.
  • Zugang zur Pressestelle erhalten nur vollständig akkreditierte Medienvertreter:innen. Die Anzahl der Akkreditierungen ist begrenzt. Über die Vergabe entscheidet die Turnierleitung oder deren Beauftragte.
  • Alle akkreditierten Medienvertreter:innen haben den Anweisungen des Veranstalters, des Medienteams sowie der Ordner Folge zu leisten.
  • Mit der Einreichung des Akkreditierungsantrags werden diese Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.
  • Verstöße gegen diese Bedingungen führen zum Entzug der Akkreditierung, zum Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie zum Ausschluss von zukünftigen Akkreditierungen.
     

Fotograf:innen

  • Akkreditiert werden Fotograf:innen mit nachweisbarem Auftrag eines anerkannten Mediums. Angaben zu Redaktion, Ansprechpartner:in sowie Kontaktdaten sind im Antrag anzugeben. Referenzen bzw. Arbeitsproben können angefordert werden.
  • Pro Medium wird ein:e Fotograf:in pro Tag zugelassen.
  • Die ausgegebenen Fotografenwesten dienen der Identifikation.
  • Den Anweisungen der Hindernisrichter ist Folge zu leisten.
  • Geräuschreduzierte Remotekameras können nach vorheriger Absprache platziert werden.
  • Nur ausdrücklich zugelassene Fotograf:innen dürfen sich für die Berichterstattung inklusive Siegerehrung auf dem Hauptplatz aufhalten. Andere erhalten ggf. feste Plätze am Rand und müssen die Sicht der Zuschauer:innen freihalten.
  • Es besteht Versicherungspflicht (Betriebs- und Haftpflicht). Der Veranstalter ist vollständig von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  • Hochauflösende Pressebilder aller Teilprüfungen sowie Siegerehrungen werden im Medienbereich der offiziellen Veranstaltungsplattform zur Verfügung gestellt.
  • Der Einsatz von Drohnen ist ausnahmslos untersagt.
  • Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Akkreditierung und Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen.
     

Videograf:innen / Content Creator:innen

  • Videoaufnahmen sind ausschließlich akkreditierten Videograf:innen und Content Creator:innen gestattet.
  • Eine Akkreditierung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme von Bewegtbildern im „Field of Play“.
  • Jegliche Aufnahmen des „Field of Play“ bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Turnierleitung.
  • Im Antrag ist verbindlich anzugeben, in wessen Auftrag gearbeitet wird (z. B. Reiter:in, Marke, Sponsor).
  • Die Teilnahme an einer verpflichtenden Einweisung ist Voraussetzung. Nur akkreditierte Personen mit offizieller Kennzeichnung (Weste) dürfen filmen.
  • Auch hier ist eine gültige Haftpflichtversicherung verpflichtend; der Veranstalter ist von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  • Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
  • Verstöße führen zum Entzug der Akkreditierung und zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen.

Bewegt- und Standbilder

  • Bewegtbildinhalte aus dem „Field of Play“ einschließlich Stallbereich, Abreiteplätze und Verfassungsprüfung sind auf insgesamt 30 Sekunden Reel pro Pferd und Tag beschränkt.
  • Außerhalb dieser Bereiche gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.
  • Das Anfertigen von Fotos ist in allen Bereichen gestattet.
    Diese dürfen jedoch nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Weitere Richtlinien

  • Inhalte, die in Luhmühlen aufgenommen werden, müssen die Partner, Sponsoren und Unterstützer der Veranstaltung angemessen berücksichtigen und respektieren.
  • Inhalte können über den Tag hinweg mit dem Hinweis geteilt werden, dass das gesamte Turniergeschehen über den offiziellen Livestream verfolgt werden kann.
  • Wir freuen wir uns über Collaboration-Anfragen 
  • Bitte verwendet unseren Benutzernamen @luhmuehlen und Hashtag #LLHT

 

TV- und Filmteams

  • Interessierte Produktionsfirmen müssen vor der Antragstellung ein detailliertes Konzept bzw. Exposé beim Medienteam einreichen. Die Akkreditierung erfolgt nach Ermessen der Turnierleitung.
  • Dreharbeiten sind nur in vorab genehmigten Bereichen gestattet.
  • Aufnahmen des Field of Play der internationalen Vielseitigkeitsprüfung sind nicht erlaubt. Entsprechendes Material kann über die offiziellen Medienpartner des Events bezogen werden.
  • Es besteht Versicherungspflicht (Betriebs- und Haftpflicht). Der Veranstalter ist vollständig von Ansprüchen Dritter freizustellen. Nachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
  • Bild- und Filmmaterial darf ausschließlich für den vorab genehmigten Zweck verwendet werden. Jegliche kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Promotion) bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung und ist in der Regel kostenpflichtig.
  • Für verursachte Schäden am Veranstaltungsgelände haftet das jeweilige Filmteam.
  • Alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit, sind einzuhalten.
  • Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.