Allgemeines
- Eine Akkreditierung wird ausschließlich Fotograf:innen, Videograf:innen, Journalist:innen, Content Creator:innen sowie Filmteams gewährt, die im Auftrag eines anerkannten Medienunternehmens (Print und/oder digital) tätig sind.
- Zugang zur Pressestelle erhalten nur vollständig akkreditierte Medienvertreter:innen. Die Anzahl der Akkreditierungen ist begrenzt. Über die Vergabe entscheidet die Turnierleitung oder deren Beauftragte.
- Alle akkreditierten Medienvertreter:innen haben den Anweisungen des Veranstalters, des Medienteams sowie der Ordner Folge zu leisten.
- Mit der Einreichung des Akkreditierungsantrags werden diese Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.
- Verstöße gegen diese Bedingungen führen zum Entzug der Akkreditierung, zum Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie zum Ausschluss von zukünftigen Akkreditierungen.
Fotograf:innen
- Akkreditiert werden Fotograf:innen mit nachweisbarem Auftrag eines anerkannten Mediums. Angaben zu Redaktion, Ansprechpartner:in sowie Kontaktdaten sind im Antrag anzugeben. Referenzen bzw. Arbeitsproben können angefordert werden.
- Pro Medium wird ein:e Fotograf:in pro Tag zugelassen.
- Die ausgegebenen Fotografenwesten dienen der Identifikation.
- Den Anweisungen der Hindernisrichter ist Folge zu leisten.
- Geräuschreduzierte Remotekameras können nach vorheriger Absprache platziert werden.
- Nur ausdrücklich zugelassene Fotograf:innen dürfen sich für die Berichterstattung inklusive Siegerehrung auf dem Hauptplatz aufhalten. Andere erhalten ggf. feste Plätze am Rand und müssen die Sicht der Zuschauer:innen freihalten.
- Es besteht Versicherungspflicht (Betriebs- und Haftpflicht). Der Veranstalter ist vollständig von Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Hochauflösende Pressebilder aller Teilprüfungen sowie Siegerehrungen werden im Medienbereich der offiziellen Veranstaltungsplattform zur Verfügung gestellt.
- Der Einsatz von Drohnen ist ausnahmslos untersagt.
- Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Akkreditierung und Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen.
Videograf:innen / Content Creator:innen
- Videoaufnahmen sind ausschließlich akkreditierten Videograf:innen und Content Creator:innen gestattet.
- Eine Akkreditierung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme von Bewegtbildern im „Field of Play“.
- Jegliche Aufnahmen des „Field of Play“ bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Turnierleitung.
- Im Antrag ist verbindlich anzugeben, in wessen Auftrag gearbeitet wird (z. B. Reiter:in, Marke, Sponsor).
- Die Teilnahme an einer verpflichtenden Einweisung ist Voraussetzung. Nur akkreditierte Personen mit offizieller Kennzeichnung (Weste) dürfen filmen.
- Auch hier ist eine gültige Haftpflichtversicherung verpflichtend; der Veranstalter ist von Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
- Verstöße führen zum Entzug der Akkreditierung und zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen.
Bewegt- und Standbilder
- Bewegtbildinhalte aus dem „Field of Play“ einschließlich Stallbereich, Abreiteplätze und Verfassungsprüfung sind auf insgesamt 30 Sekunden Reel pro Pferd und Tag beschränkt.
- Außerhalb dieser Bereiche gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.
- Das Anfertigen von Fotos ist in allen Bereichen gestattet.
Diese dürfen jedoch nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Weitere Richtlinien
- Inhalte, die in Luhmühlen aufgenommen werden, müssen die Partner, Sponsoren und Unterstützer der Veranstaltung angemessen berücksichtigen und respektieren.
- Inhalte können über den Tag hinweg mit dem Hinweis geteilt werden, dass das gesamte Turniergeschehen über den offiziellen Livestream verfolgt werden kann.
- Wir freuen wir uns über Collaboration-Anfragen
- Bitte verwendet unseren Benutzernamen @luhmuehlen und Hashtag #LLHT
TV- und Filmteams
- Interessierte Produktionsfirmen müssen vor der Antragstellung ein detailliertes Konzept bzw. Exposé beim Medienteam einreichen. Die Akkreditierung erfolgt nach Ermessen der Turnierleitung.
- Dreharbeiten sind nur in vorab genehmigten Bereichen gestattet.
- Aufnahmen des Field of Play der internationalen Vielseitigkeitsprüfung sind nicht erlaubt. Entsprechendes Material kann über die offiziellen Medienpartner des Events bezogen werden.
- Es besteht Versicherungspflicht (Betriebs- und Haftpflicht). Der Veranstalter ist vollständig von Ansprüchen Dritter freizustellen. Nachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
- Bild- und Filmmaterial darf ausschließlich für den vorab genehmigten Zweck verwendet werden. Jegliche kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Promotion) bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung und ist in der Regel kostenpflichtig.
- Für verursachte Schäden am Veranstaltungsgelände haftet das jeweilige Filmteam.
- Alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit, sind einzuhalten.
- Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
